Einspeisungsvergütung

Die Einspeisungsvergütung (oder Einspeisevergütung) erhalten Stromanbieter, die ihren Strom aus Photovoltaikanlagen, Biomasseanlagen, Geothermie oder Windkraft in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie hat sich in Europa als bisher wirksamstes Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen.

Die Einspeisungsvergütung fand erstmals Anwendung nach der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welches das Ziel verfolgt, die nachhaltige Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energien wie z.B. Solar- und Windkraft zu fördern. Sie ist ein Mindestpreissystem, welches moderne Erzeugungsformen, die über ihren Marktpreis allein noch schlecht mit bereits etablierten Erzeugungsformen konkurrieren können, bei der Integration in den Markt unterstützen soll. Hintergrund für das Pochen auf erneuerbare Energien ist vor allem  eine angestrebte Verbesserung des Klimaschutzes.

Die Grundvergütungen je kWh Strom bei Inbetriebnahme einer Anlage in 2006 verteilten sich wie folgt:

  • Biomasse: 11,16 bis 8,15 ct
  • Geothermie: 15 bis 7,16 ct
  • Photovoltaik-Anlagen: 51,8 bis 48,74 ct
  • Wasserkraft: 9,67 bis 3,62 ct
  • Windkraft: On-shore 8,36 bis 5,28 ct., Off-shore 9,1 bis 6,19 ct

Die EEG Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen haben sich im Jahr 2016 nicht verändert. Für PV-Anlagen, die im Januar 2017 ans Netz gehen bzw. bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, sinkt die Einspeisungsvergütung leicht.

Inzwischen ist die Degression der EEG- Vergütung planmäßig fortgeschritten, sodass z.B. eine Photovoltaik-Anlage als Dachanlage bis 10 KW max. 12,30 ct/kWh über 10 KW 11,9330 ct/kW erhält.