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Aktualisiert am: 09.11.10
Die VDE 0108 hat ausgedient und geht in Rente...
Die VDE-Bestimmungen im Bereich Elektrische Anlagen (Starkstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen) wurden geändert bzw. ergänzt.
Die VDE 0108 / 10.89 (DIN 57 108 vom Oktober 1989) „Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen sowie für Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten“ wurde im Januar 2005 zuerst ergänzt durch: VDE 0108 Teil 100 (Die Anwendung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, EN 50172:1993). Gegenüber den ersetzten Anforderungen aus DIN VDE 0108-1:1989-10 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, EN 50172:2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Vereinheitlichung der Definition für die verwendeten Begriffe;
2. Verweis auf lichttechnische Normen, die im Zusammenhang mit dieser Norm zu beachten sind (EN 1838 (Angewandte Lichttechnik) als Ersatz für DIN 5035-5 (Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht / Notbeleuchtung);
3. Verweis auf Produktnormen, die im Zusammenhang mit dieser Norm zu beachten sind;
4. Anforderungen zum Wirksamwerden der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen;
5. Verweis zu den ersetzten Anforderungen aus DIN VDE 0108-1:1989-10.
Wichtigster Punkt des Teiles 100:
Die Sicherheitsbeleuchtung muss nicht nur bei vollständigem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, sondern auch bei einem örtlichen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wirksam werden, wie z.B. beim Ausfall eines Endstromkreises.
Im Oktober 2005 wurde die DIN VDE 0108-1:1989-10 ersetzt durch DIN VDE 0100 Teil 718 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, Teil 718 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen““.
Diese Norm gilt seit dem 1. Oktober 2005 zusammen mit DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 und DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560 „Errichten von Starkstromanlagen“):1995-07. Daneben darf die DIN VDE 0108 mit allen Teilen und gültigen Beiblättern noch bis 1. März 2007 angewendet werden.
DIN VDE 0100-718 gilt für die Errichtung von elektrischen Anlagen einschließlich der Einrichtungen für Sicherheitszwecke in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen. Beispiele für solche bauliche Anlagen sind: Versammlungsstätten, Ausstellungshallen, Theater, Kinos, Sportarenen, Verkaufsstätten, Restaurants, Beherbergungsstätten, Heime, Schulen, Parkhäuser, Tiefgaragen, Schwimmbäder, Flughäfen, Bahnhöfe, Hochhäuser, Arbeitsstätten.
Änderungen gegenüber der VDE 0108
Wegfall der grundlegenden Anforderungen aus VDE 0100,
Wegfall von baurechtlichen Regelungen,
Wegfall von Anforderungen des Arbeitsschutzes durch die Berufsgenossenschaften,
Wegfall der lichttechnischen Anforderungen aus EN 1838,
Wegfall der Anforderungen, die durch Produktnormen geregelt sind,
Wegfall von Anforderungen an Einrichtungen für Sicherheitsbeleuchtung (jetzt in VDE 0108-100),
Anforderungen an übergeordnete Leitsysteme (Gebäudeleittechnik),
Gestaltung als Errichtungsnorm,
Hinweise auf wiederkehrende Prüfungen und Tests.
Neu:
Neu aufgenommen wurden Bereichsschalter in Räumen oder an Orten mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert.
Steuerungen und Bussysteme der elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke müssen unabhängig von Steuerungen und Bussystemen der Gebäudeleittechnik sein.
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