Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasst die Gesetzestexte zur Regelung der Elektrizitäts- und Gasversorgung in Deutschland.

Das Gesetz trat erstmals am 13. Dezember 1935 in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach geändert und angepasst, was zuletzt am 20. Dezember 2012 der Fall war.

Diese Änderung wurde am 28. Dezember 2012 umgesetzt.

Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz. Das Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist es, eine möglichst preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt hierbei ist auch die Umweltverträglichkeit, Effizienz und die Instandhaltung des Leitungsnetzes, was hiermit gewährleistet werden soll. Um sicherzustellen, dass das Gesetz eingehalten wird, stehen verschiedene Mittel zur Verfügung.

Dazu zählen die Genehmigungs- und Anzeigepflicht, sowie die eigentumsrechtlichen Entflechtung. Hinzu kommt die Überwachung des unverfälschten Wettbewerbs zwischen den Unternehmen für Gas und Elektrizität. Das Energiewirtschaftsgesetz regelt nicht nur die Preisbildung, sondern greift auch aktiv in die Struktur der Netzunternehmen ein.

Die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörde überwacht die Elektrizitäts- und Gas-Anbieter mittels der Vorschriften, welche im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt sind.

Mittlerweile umfasst das Gesetz auch Verbraucherschutzrechte und Änderungen der Regulierungsbehörde. Das Energiewirtschaftsgesetz stellt den gesetzlichen Rahmen für den Markt der leitungsgebundenen Energieversorgung dar. Die Umsetzung des Energierechts der Europäischen Union auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung wird ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. So wird dieses Gesetz kontinuierlich erweitert, fortgeschrieben und verbessert.