AwSV Fachbetrieb nach WHG

Was ist ein Fachbetrieb nach WHG?

Fachbetrieb nach AwSV (Fachbetrieb nach WHG*)

Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach AwSV (ehemals Fachbetrieb nach WHG) erfolgen.

Wann tritt Fachbetriebspflicht ein?

Der Einsatz eines Fachbetriebs nach WHG wird bei Ausführung bestimmter handwerklicher Tätigkeiten an

  • unterirdischen Anlagen
  • oberirdischen Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D 
  • oberirdischen Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B innerhalb von Wasserschutzgebieten
  • Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D
  • Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs sowie
  • Anlagen zum Umgang mit bestimmten aufschwimmenden flüssigen Stoffen und Gemischen

verpflichtend. Konkret geht es dabei um das Errichten (also Einbauen, Aufstellen etc.), Instandsetzen (d.h. Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach einem Fehler/Schaden), von innen Reinigen (also Anlage öffnen, wassergefährdende Inhalte entfernen, Anlage ggf. wieder schließen) und das Stilllegen (d.h. neben/nach der Reinigung die Anlage auch gegen unzulässige Wieder-Inbetriebnahme sichern).

Fachbetrieb nach WHG: Was ist zu tun?

Zur erfolgreichen Zertifizierung sind vom Betrieb bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Geräte und Ausrüstungsteile müssen verfügbar sein, durch die die Erfüllung der Anforderungen nach § 62 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes und der AwSV gewährleistet wird,
  • es ist eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen, die eine einschlägige qualifizierte Ausbildung (i.d.R. Ingenieur oder Meister in einer einschlägigen Fachrichtung) abgeschlossen hat, mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Tätigkeitsbereich vorweisen kann und über ausreichende Kenntnisse von spezifischen wasserrechtlich relevanten Themen (siehe unten) verfügt,
  • es wird nur Personal eingesetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten für die vorgesehenen Tätigkeiten verfügt und
  • es sind Arbeitsbedingungen geschaffen, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten gewährleisten.

WHG-Fachbetriebe erhalten von der überwachenden Sachverständigenorganisation ein Zertifikat, das als Nachweis der Fachbetriebseigenschaft gegenüber Anlagenbetreibern und Behörden im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen ist. Darüber hinaus werden die Fachbetriebe von den Überwachungsorganisationen auf Internet-Portalen veröffentlicht. 

Voraussetzung einer Zertifizierung ist -wie schon oben genannt- die erfolgreiche Teilnahme an Schulungen durch eine Sachverständigenorganisation zum Erwerb der spezifischen wasserrechtlichen Kenntnisse.


Mit der Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG erfüllt die Firma die gesetzlichen Vorgaben des anlagenbezogenen Gewässerschutzes und Sie stärken Ihren Kompetenznachweis. Zum Erhalt der Kompetenz müssen sowohl die betrieblich verantwortliche Person, als auch das eingesetzte Fachpersonal, regelmäßig an Schulungen teilnehmen.