Im Allgemeinen wird in Bezug auf den Leistungsbedarf eine Notstromversorgung der gesamten Anlage gewünscht, aber die zur Notstromversorgung zur Verfügung stehende Leistung ist durch die Nennleistung des Generators und auch durch die Leistung des Traktors begrenzt.
Der Traktor soll mindestens die dreifache Leistung des Generators aufbringen können, damit sich die Drehzahl des Motors und damit auch die Frequenz der Generatorspannung bei Änderungen der Generatorbelastung nicht zu sehr verändert. Auch die Gelenkwelle muss geeignet sein, diese Leistung vom Motor zum Generator zu übertragen.
Der realisierbare Umfang der Notstromversorgung muss daher sorgfältig abgeklärt werden, wobei allenfalls auch der nicht gleichzeitige Bedarf elektrischer Leistung berücksichtigt werden kann.